An einer Scheidung beteiligte Personen
 
"getrennt lebend"
Wenn deine Eltern nicht mehr zusammen leben und an verschiedenen Orten wohnen.

"Scheidung"
Wenn ein verheiratetes Paar - wie z.B. deine Eltern - beschließt, sich scheiden zu lassen, stellen sie bei Gericht einen Antrag und ein Richter spricht die Scheidung aus. Das geht in der Regel erst, wenn dieses Paar/deine Eltern seit über einem Jahr getrennt leben.

Bei der Scheidung können alle anderen Fragen, die mit der Trennung zusammenhängen, geklärt werden, z.B. wie viel Unterhalt bezahlt werden muss.

Deine Eltern sollten sich über folgende Fragen einigen können:

- wo du leben wirst
- mit wem du leben wirst
- über deine tägliche Betreuung
- über deine Gesundheit
- wo du zur Schule gehen wirst
- über die finanzielle Seite deiner Versorgung
- und - ganz wichtig - die Vereinbarung für dich, den Elternteil mit dem du nicht mehr zusammen lebst, zu sehen und auch andere Personen, die für dich wichtig sind. Das nennt man Umgang.

Falls sich deine Eltern darüber nicht einigen können, bestimmt ein Richter oder eine Richterin, wie es gemacht wird, nachdem sie mit allen, also auch mit dir, gesprochen haben.

Die Scheidung beendet zwar die Ehe deiner Eltern, aber auf keinen Fall die Beziehung zu dir - sie bleiben immer deine Mama und dein Papa.

"Familiengericht"
Das Familiengericht ist ein spezielles Gericht mit Richtern, die nur mit Familien, Kindern und Jugendlichen arbeiten. Es unterscheidet sich von einem anderen Gericht, in welchem Personen bestraft werden, die etwas gemacht haben, das gegen das Gesetz ist.

"Aufenthalt"
Du hast deinen "gewöhnlichen Aufenthalt" bei dem Elternteil, bei dem du lebst. Dieser Elternteil ist für dich im Alltag zuständig und sorgt für dich.

"Umgang"
die Zeit, die du mit dem Elternteil oder mit den Personen verbringst, die dir wichtig sind (z.B. Großeltern) und bei denen du nicht wohnst.

"Unterhalt"
ist das monatliche Geld, das ein Elternteil an den bezahlt, der sich um dich kümmert, damit für ihn und für dich gesorgt ist.

"Stiefvater oder Stiefmutter"
Jemand, der deine Mutter oder deinen Vater wieder heiratet, nachdem deine Eltern geschieden sind.

"Stiefbruder oder Stiefschwester"
Der Sohn oder die Tochter deines Stiefvaters oder deiner Stiefmutter, die schon auf der Welt waren, als deine Mutter bzw. Vater diese(n) geheiratet haben.

"Halbbruder oder Halbschwester"
Der Sohn oder die Tochter von einem deiner Eltern und dem Stiefvater bzw. der Stiefmutter.

An einer Scheidung beteiligte Personen

Familienrichter / Familienrichterin
Sie arbeiten am Familiengericht. Es ist die Aufgabe der Richter, darüber zu entscheiden, was das Beste für dich ist, wenn sich deine Eltern nicht einigen können. Wenn ein Richter oder eine Richterin über deine Zukunft entscheiden muss, berücksichtigen sie deine Wünsche. Sie hören sich an, was alle Beteiligten über eine Sache denken und entscheiden dann, was zu tun ist.

Anwalt / Anwältin
Sie kennen sich gut mit Gesetzen aus. Sie helfen den Leuten, Vereinbarungen zu den verschiedenen Dingen zu treffen, z.B. was mit den Kindern wird oder mit dem Eigentum. Sie geben Ratschläge und vertreten die Interessen für den Elternteil vor Gericht, für den sie arbeiten.

Jugendamtsmitarbeiter / Jugendamtsmitarbeiterin
Wenn bei einer Trennung und Scheidung ein Verfahren beim Familiengericht läuft und Kinder oder Jugendliche wie du betroffen sind, wird vom Gericht das Jugendamt informiert. Wenn sich deine Eltern nicht einigen können, spricht eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes mit dir und deinen Eltern, mit allen zusammen oder mit jedem einzeln. Dabei versuchen sie deinen Eltern dabei zu helfen, einen guten Weg zu finden, wie es mit dir weitergehen soll.

Verfahrensbeistand / Verfahrensbeiständin
Manchmal ist es so, dass sich Eltern über Dinge, die dich betreffen überhaupt nicht einigen können und auch der Richter sieht, dass es noch schwieriger werden könnte. Dann kann er einen Verfahrensbeistand oder eine Verfahrensbeiständin beauftragen. Das ist dann dein "Anwalt", deine "Anwältin". Sie unterhält sich mit dir und deinen Eltern, vielleicht auch mit anderen Erwachsenen, die mit dir zu tun haben. Sie überlegt mit dir zusammen, was das Beste für dich wäre. Die Verfahrensbeiständin/der Verfahrensbeistand vertritt vor Gericht deine Interessen.

Mediator / Mediatorin
Mediatoren sind speziell ausgebildet, um die Eltern dabei zu unterstützen, herauszufinden, was für jeden in der Familie und vor allem für die Kinder das Beste sein wird. Dazu treffen sich die Eltern in der Mediation und jeder sagt wie er sich vorstellt, dass es nach der Trennung weitergehen soll. Es können auch finanzielle Sachen geregelt werden. Am Ende gibt es eine schriftliche Vereinbarung darüber, wie sich die Eltern geeinigt haben.
Die Mediation ist freiwillig, sie wird nicht vom Gericht angeordnet.

Psychologische Beratungsstelle
Freiwillig ist ebenfalls, wenn Eltern mit oder ohne Kinder eine Beratungsstelle aufsuchen. Sie können dort über ihre Gefühle sprechen, aber auch darüber, wie sie mit ihren Kindern umgehen sollen. Jugendliche können auch alleine dorthin gehen und sich beraten lassen.